AGB

Alles aus einer Hand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

nosa – communication

Norma Sachse

Nettenberg 41

42349 Wuppertal

 

Telefon: +49 (0)202 51980530

E-Mail: kontakt@nosa-communication.com

1. Allgemeines

Norma Sachse | ‚nosa-communication‘ (im Nachfolgenden ‚nosa‘ genannt) führt Fortbildung, Training, Coaching und Beratung, gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten/Coachee genannt) als angenommen.

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen ‚nosa‘ und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Weitere Vereinbarungen sind für ‚nosa‘ nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet ‚nosa‘ nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. ‚nosa‘ ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von dem/der Klient/in selbst bereitzustellen.

‚nosa‘ erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber, seinen Beauftragten oder Klienten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ‚nosa‘ auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber, sprich beim Klienten.

1.1 Coaching

1.1.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/der/die Coachee das generelle Angebot von ‚nosa‘, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

1.1.2 ‚nosa‘ erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der/die Coachee in der Form, dass sie seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. ‚nosa‘ ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der/die Coachee entsprechen, sofern der Klient/der/die Coachee keine Entscheidung trifft.

1.1.3 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der/die Coachee kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten/der/die Coachee.

1.1.4 Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee die Coaching-/Trainingsinhalte verneint.

Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig -mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin schriftlich erfolgen.

1.1.5 Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches/‘nosa‘ klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

1.1.6 Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Mitwirkung des Klienten/Coachees, sowie der Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. ‚nosa‘  möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. ‚nosa‘ steht dem Klienten/Coachee als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten/Coachee geleistet. Der Klient/Coachee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

1.2  Fortbildung | Training | Beratung

1.2.1 Veranstaltungen für Führungskräfte und Unternehmensmitarbeiter unterliegen der Beschreibung in Punkt 1. Allgemeines.

1.2.2 Veranstaltungen und Fortbildungen für Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen oder Schwerbehindertenvertretungen werden für die Teilnahme an den Veranstaltungen eine ordentliche Beschlussfassung nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage benötigt.

2. Angebote | Honorare

2.1 Die Angebote sind freibleibend; Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

2.2 Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

2.3 Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von ‚nosa‘ anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.4 Kommt der Klient in Zahlungsverzug, so ist ‚nosa‘ auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz nach dem DÜG zu berechnen.

3. Hotels | Tagungshäuser

Die Seminarteilnehmer sind Selbstzahler für Hotel- und Tagungskosten. Reservierungen nehmen wir gern entgegen und leiten sie weiter (siehe Datenschutzbedingungen). Die genannten Hotelpreise beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf sämtliche Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Räume während der Tagungs-/Seminarzeit. Die Rechnung erfolgt auf die angegebene Firmenadresse. Falls keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, erfolgt die Rechnungsstellung auf den Namen des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

4. Absage eines Termins

4.1 Coaching-Termine

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Coachee/Klient verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch!

Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.

4.2 Stornierung und Umbuchung der Seminar-Termine

Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage der Stornierung bis 28 Tage vor Seminarbeginn keine Kosten (dabei wird der 1. Seminartag nicht mitgerechnet). Bei einer Stornierung danach, bis 14 Tage vor Seminarbeginn, werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei einer Stornierung in den letzten beiden Wochen vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr berechnet. Keinerlei Kosten entstehen, wenn der Klient einen Ersatzteilnehmer in das Seminar entsendet.
Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei, danach fällt eine Gebühr von 20% der jeweiligen Seminargebühr an (jedoch maximal 500,- €).

4.3 Absage von Seminaren

‚nosa‘ behält sich vor, das Seminar bis 4 Wochen vor Beginn aus wichtigen Gründen, wie Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl zu stornieren. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit, Unfall etc.) behalten wir uns vor, das Seminar zu stornieren. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet.

Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ‚nosa‘ vorliegt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Buchung von Bahn- und Flugtickets oder Hotelzimmern.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

‚nosa‘ ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird ‚nosa‘ den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

6. Freiwilligkeit

‚nosa‘ weist darauf hin, dass alle Veranstaltungen innerhalb einer Dienstleistung auf Freiwilligkeit der Teilnehmer/Teilnehmerinnen beruhen.

7. Haftung

7.1 Haftung im Coaching

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch ‚nosa‘ sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von ‚nosa‘ handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet.

Eine Haftung wird ausgeschlossen.

7.2 Haftung allgemein

‚nosa‘ haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Übungen während einer Methodik sind ungefährlich. Verletzungen der Teilnehmer/innen sind nur möglich bei Unaufmerksamkeit der jeweiligen Personen. Kommt es bei einer Aktion zu einer Verletzung oder sonstiger Beeinträchtigung eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin, kann ‚nosa‘ nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden.

8. Versicherungsschutz

Jeder Klient/Coachee trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch ‚nosa‘.

9. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten / Teilnehmer/in / Coachees bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coachingsitzungen, Trainings-/ Beratungskonzepten und den Fortbildungsunterlagen gehört allein ‚nosa‘. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von ‚nosa‘ ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

10. Vertraulichkeit

‚nosa‘ verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten / Coachees auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren (§ 203 StGB).

Darüber hinaus verpflichtet sich ‚nosa‘ die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Das gilt auch für Foto-/Video-Aufnahmen der Rhetorik-Seminare.

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

12. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten/Coachee/Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wuppertal. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Wuppertal. Es gilt für alle Streitigkeiten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Wuppertal | 2019